Beantwortet von Matthias Hinsche Stand
Beim Verkauf von Alkohol greift das Jugendschutzgesetz. Ein Häkchen “Ich bin über 18” ist dafür keine Prüfung, sondern eine Behauptung. Wie streng die Anforderungen im Einzelfall sind, gehört mit einem Fachanwalt geklärt. Was sich technisch umsetzen lässt, beschreiben wir hier.
Die zwei Ebenen
Im Shop. Eine Abfrage beim Betreten der betroffenen Kategorien oder im Checkout. Das filtert offensichtliche Fälle und dokumentiert, dass du nicht ohne Weiteres verkaufst. Als alleinige Maßnahme reicht es nicht.
Bei der Zustellung. Hier passiert die eigentliche Prüfung. Die großen Versanddienstleister bieten Versandarten mit Alterssichtprüfung an. Der Zusteller prüft den Ausweis und übergibt nur an eine berechtigte Person.
Diese Versandart kostet Aufpreis und schließt bestimmte Zustellwege aus, etwa Packstationen und Ablagevereinbarungen. Beides muss im Checkout technisch verhindert werden, sonst läuft die Prüfung ins Leere.
Was das für den Shop bedeutet
Artikel mit Altersbeschränkung brauchen ein Kennzeichen im Stammdatensatz. Daran hängt anschließend die Logik: Welche Versandarten sind erlaubt, welche Zahlarten, welche Lieferländer.
Ein gemischter Warenkorb aus Spirituosen und normalen Artikeln muss dabei eine Entscheidung erzwingen. Entweder die ganze Sendung geht mit Alterssichtprüfung raus, oder du teilst sie auf. Die Aufteilung ist kundenfreundlicher und teurer.
Was oft vergessen wird
Die Werbung. Für alkoholische Getränke gelten eigene Regeln bei Bewerbung und Zielgruppenansprache, auch in Newslettern und auf Social Media. Und die Pflichtangaben auf der Produktseite: Alkoholgehalt, Füllmenge, Grundpreis, Allergene und Zutaten, siehe Pflichtangaben automatisieren.
Der ehrliche Hinweis
Wir setzen die Technik um und kennen die üblichen Anforderungen aus Projekten. Die rechtliche Einordnung, gerade beim grenzüberschreitenden Versand, gehört zu einem Fachanwalt.
Umsetzung: E-Commerce.