Beantwortet von Matthias Hinsche Stand
Kurz: Wenn dein Shop Verbraucher beliefert, gilt das Gesetz für dich. Es richtet sich ausdrücklich an private Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr und kennt für Onlineshops keine Übergangsfrist.
Wer ausgenommen ist
Die Ausnahme greift für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Beides muss zutreffen. Für den Verkauf von Produkten gilt die Ausnahme nicht in derselben Form, hier lohnt eine anwaltliche Prüfung des konkreten Falls.
Reine B2B-Shops ohne Verbrauchergeschäft fallen nicht darunter. Sobald auch Privatpersonen bestellen können, ändert sich das.
Was konkret gefordert ist
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die im Kern auf die WCAG 2.1 in Konformitätsstufe AA verweist. Praktisch heißt das unter anderem:
- Alle Funktionen sind per Tastatur bedienbar, auch Filter, Slider und Checkout.
- Textkontraste erfüllen die Mindestwerte, auch bei Buttons und Fehlermeldungen.
- Bilder haben aussagekräftige Alternativtexte, dekorative Bilder ein leeres alt-Attribut.
- Formularfelder haben verknüpfte Beschriftungen, Fehler werden benannt statt nur eingefärbt.
- Die Seite bleibt bei 200 Prozent Zoom bedienbar.
Dazu kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website, die den Stand beschreibt und einen Kontaktweg für Meldungen nennt.
Was das praktisch bedeutet
Die meisten Shops erfüllen einen Teil davon schon, oft ohne es zu wissen. Der Aufwand entsteht an drei Stellen: Checkout, Filternavigation und individuell entwickelte Elemente. Standard-Themes bringen inzwischen viel mit, individuelle Anpassungen sind der Risikobereich.
Ein Audit gegen die Anforderungen startet bei 1.500 €. Es liefert eine priorisierte Liste statt eines Prüfprotokolls, weil sich Barrierefreiheit selten in einem Zug herstellen lässt.
Der Hinweis, der dazugehört
Wir sind keine Rechtsberatung. Ob dein konkreter Fall unter die Ausnahme fällt, klärt ein Fachanwalt. Was wir beurteilen können, ist der technische Zustand deines Shops und der Weg dorthin: Webentwicklung. (Stand: August 2026) Was für die Website darüber hinaus gilt, steht in Muss meine Website nach dem BFSG barrierefrei sein?.