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Muss meine Website nach dem BFSG barrierefrei sein?

Wenn du Verbrauchern online Waren oder Dienstleistungen anbietest: ja, seit dem 28. Juni 2025. Eine reine Unternehmensdarstellung ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht darunter, die Abgrenzung ist aber im Einzelfall zu prüfen.

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Beantwortet von Matthias Hinsche Stand

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es richtet sich an private Anbieter, nicht nur an öffentliche Stellen, und das überrascht viele.

Wer betroffen ist

Erfasst sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also alles, worüber ein Vertrag zustande kommt. Onlineshops fallen eindeutig darunter, ebenso Buchungs- und Terminsysteme, Kundenportale und Anmeldeprozesse.

Eine reine Unternehmensdarstellung ohne Abschlussmöglichkeit fällt nach überwiegender Auffassung nicht darunter. Die Grenze ist unscharf: Ein Anfrageformular kann bereits als Anbahnung gewertet werden. Im Zweifel gehört die Einordnung zu einem Fachanwalt.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen als Dienstleister mit unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.

Was verlangt wird

Maßstab ist die EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Die praktisch wichtigsten Punkte:

  • Bedienbarkeit vollständig per Tastatur
  • ausreichende Kontraste, auch bei Buttons und Hinweisen
  • sinnvolle Alternativtexte für Bilder
  • Formularfelder mit verknüpften Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
  • funktionierende Struktur aus Überschriften und Bereichen
  • Bedienbarkeit bei 200 Prozent Zoom

Dazu eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Stand und Kontaktweg.

Was das praktisch bedeutet

Moderne Themes bringen viel davon mit. Der Aufwand entsteht bei individuell entwickelten Elementen, bei Formularen und bei allem, was mit JavaScript nachgeladen wird.

Ein Audit gegen die Anforderungen startet bei 1.500 € und liefert eine priorisierte Liste. Was dabei geprüft wird, steht in Was ist ein Accessibility-Audit?.

Warum sich der Aufwand auch ohne Pflicht lohnt

Barrierefreiheit ist zu großen Teilen deckungsgleich mit guter technischer Umsetzung. Sinnvolle Überschriftenstruktur, beschriftete Formularfelder, ausreichende Kontraste und Tastaturbedienbarkeit helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Sie verbessern die Bedienbarkeit auf kleinen Bildschirmen, machen Inhalte für Suchmaschinen besser lesbar und senken die Fehlerquote in Formularen.

Für Shops kommt der wirtschaftliche Punkt dazu: Wer im Checkout eine Hürde hat, verliert Bestellungen, unabhängig von der Rechtslage. Die Shop-spezifischen Anforderungen stehen in Gilt das BFSG für meinen Onlineshop?.

Wir sind keine Rechtsberatung. Die technische Umsetzung machen wir: Webentwicklung. (Stand: August 2026)

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