Beantwortet von der Redaktion von Business.Digital Stand
Ein Compliance-Check prüft, ob eine Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die für ihren Markt gelten. Die Regeln unterscheiden sich je nach Land: In Deutschland und Österreich gilt die DSGVO, ergänzt um nationale Vorgaben (in Deutschland TDDDG und DDG, in Österreich DSG, E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz). In der Schweiz gilt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), das der DSGVO ähnelt, aber eigene Fristen und Pflichten kennt. Wer alle drei Märkte bedient, prüft gegen die strengste Anforderung. (Stand: August 2026)
Verstöße gegen diese Anforderungen können teuer werden. Abmahnungen, Bußgelder der Datenschutzbehörden und Schadensersatzforderungen sind keine Seltenheit. Die Datenschutzbehörden in Deutschland haben in den letzten Jahren die Durchsetzung deutlich verschärft.
Was ein Compliance-Check prüft
DSGVO und Datenschutzerklärung: Ist die Datenschutzerklärung vollständig und korrekt? Werden alle Dienste, die Daten verarbeiten, korrekt beschrieben? Analytics, Werbe-Tracking, eingebettete Inhalte von Drittanbietern?
Cookies: In Deutschland regelt § 25 TDDDG den Zugriff auf Endgeräte. Alles, was nicht technisch notwendig ist, darf erst nach aktiver Einwilligung gesetzt oder ausgelesen werden, und “Ablehnen” muss auf der ersten Banner-Ebene sichtbar sein. Ein berechtigtes Interesse gibt es an dieser Stelle nicht. Die DSGVO regelt erst den Schritt danach, also was mit den erhobenen Daten passieren darf. Ein belastbarer Banner deckt beide Gesetze ab.
Impressum: Die Impressumspflicht steht seit dem 14. Mai 2024 in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das Telemediengesetz ist außer Kraft. Ein Impressum, das noch auf das TMG verweist, ist selbst ein Abmahnrisiko. Geprüft wird: alle Pflichtangaben vorhanden, leicht auffindbar, aktuell.
Barrierefreiheit: Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es richtet sich an private Anbieter und betrifft ausdrücklich Onlineshops und andere Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr, ohne Übergangsfrist. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen als Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wenn du einen Onlineshop betreibst, gilt das Gesetz für dich, unabhängig von deiner Größe. Wie das konkret aussieht, klärt ein BFSG-Audit.
Preisangabenverordnung: Für Websites mit Preisangaben gilt die PAngV. Preise müssen als Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, Versandkosten separat und leicht erkennbar. Bei Rabattwerbung schreibt § 11 PAngV vor, dass du zusätzlich den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage nennst.
Was der Compliance-Check nicht leistet
Wichtig: Ein Compliance-Check durch einen technischen Dienstleister ersetzt keine rechtliche Beratung. Fragen zu spezifischen rechtlichen Anforderungen sollten mit einem Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt abgestimmt werden. Wir prüfen auf technischer und inhaltlicher Ebene, geben aber keine Rechtsauskunft.
Ein Compliance-Check ist Bestandteil unseres Digital Health Checks. Er gibt einen Überblick über offensichtliche Lücken. Vereinbare einen Termin und prüfe, ob deine Website auf der sicheren Seite ist.