Barrierefreiheit im Onlineshop: was das BFSG wirklich von dir verlangt
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fällt und wer nur zur Hälfte, welche Norm den Maßstab setzt, was bei Verstößen tatsächlich passiert, und sieben Prüfschritte, die du in zwanzig Minuten selbst durchgehst.
Weniger als zehn Beschäftigte, höchstens 2 Millionen Euro. An diesen beiden Werten entscheidet sich für die meisten Händler, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ihren Shop überhaupt erfasst. Und genau hier wird am häufigsten falsch gerechnet, weil der eine Wert ein Und ist und der andere ein Oder.
Ist das geklärt, ist Barrierefreiheit im Onlineshop kein Grundsatzthema mehr, sondern eine Arbeitsliste: rund sieben Stellen, die in fast jedem Shop dieselben Probleme machen und die du selbst prüfst.
Für wen das BFSG gilt, und wer wirklich befreit ist
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Ein Onlineshop ist darin eine “Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr”, nach § 2 Nummer 26 eine Website oder App, über die auf individuelle Anfrage ein Verbrauchervertrag zustande kommt. Daraus folgt zweierlei: Es geht um Verbraucher, ein reiner B2B-Shop fällt nicht darunter. Und es geht um den Vertragsabschluss, nicht um jede Unternehmenswebsite.
Die Ausnahme steht in § 3 Absatz 3 BFSG: “Absatz 1 gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.” Kleinstunternehmen ist in § 2 Nummer 17 definiert: weniger als zehn Beschäftigte und dazu entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
Die Beschäftigtenzahl ist ein Und, das Geld ist ein Oder. Wer elf Leute beschäftigt und 400.000 Euro umsetzt, ist verpflichtet. Wer acht Leute beschäftigt und 3 Millionen Euro umsetzt, aber eine Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro hat, ist befreit.
Und jetzt der Punkt, der ständig falsch wiedergegeben wird: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Das BFSG führt beides getrennt. § 1 Absatz 2 listet die Produkte, darunter Verbraucher-Hardware, Router, Selbstbedienungsterminals und E-Book-Lesegeräte. § 1 Absatz 3 listet die Dienstleistungen, und unter Nummer 4 steht dort das E-Book selbst. Ein Kleinstunternehmen, das E-Books verkauft, ist also für beides befreit. Verkauft es dagegen E-Book-Lesegeräte oder Smartphones, treffen es die Händlerpflichten aus § 11 BFSG voll, obwohl der Shop befreit bleibt.
Barrierefreiheit im Onlineshop: welche Norm den Maßstab setzt
Das BFSG selbst wird nicht technisch. Es nennt die vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, die Details stehen in der Verordnung, für Shops in den §§ 12, 13 und 19 BFSGV. § 4 BFSG bringt die Vermutungswirkung: Wer harmonisierte Normen einhält, bei dem wird Konformität vermutet.
In der Praxis ist die Norm die EN 301 549. Sie übernimmt für Websites und Apps die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Stufe AA. Damit hast du eine Arbeitsliste statt eines Rechtsbegriffs: 50 Erfolgskriterien für AA-Konformität, 30 davon aus Stufe A und 20 aus Stufe AA. § 19 BFSGV wird für Shops deutlich: barrierefreie Identifizierung, Authentifizierung, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen. Das ist der Checkout.
Zur Barrierefreiheitserklärung: Der Begriff steht in keinem Paragrafen, er ist Praxissprache. Gemeint ist die Informationspflicht aus § 14 BFSG mit Anlage 3, und die trifft private Shops sehr wohl. Sie gehört leicht auffindbar in die AGB oder auf eine eigene Seite und muss selbst barrierefrei sein. Nicht gemeint ist die “Erklärung zur Barrierefreiheit” öffentlicher Stellen aus BGG und BITV 2.0. Wer sich eine Behördenvorlage kopiert, erfüllt das falsche Gesetz.
Was tatsächlich passiert, wenn du nichts tust
Es gibt keine anlasslose Massenkontrolle. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF. Der realistische Auslöser steht in § 32 BFSG: Ein Verbraucher kann die Einleitung eines Verfahrens beantragen und dafür einen anerkannten Verband beauftragen, Behinderten- und Verbraucherverbände auch aus eigenem Recht. Ein einziger Kunde, der im Checkout hängen bleibt, reicht.
Die Behörde kann Nachbesserung verlangen und im Extremfall die Einstellung der Dienstleistung anordnen. Beim Bußgeld wird die Staffelung des § 37 BFSG regelmäßig verdreht. Für Shops einschlägig ist Absatz 1 Nummer 8: wer entgegen § 14 Absatz 1 eine nicht barrierefreie Dienstleistung anbietet. Rahmen bis 100.000 Euro. Die 10.000 Euro treffen die übrigen Fälle, im Kern Informations- und Auskunftspflichten von Herstellern und Importeuren. Die Nummern 9 und 10 meinen § 19 BFSG, die CE-Kennzeichnung, also Produkte, nicht den § 19 BFSGV von oben und nicht deinen Checkout. Rahmen sind das alles, keine Regelstrafen.
Die schnellere Front könnte eine andere sein: Die IT-Recht Kanzlei hält es für naheliegend, dass die BFSG-Vorschriften als Marktverhaltensnormen gelten und Verstöße über § 3a UWG abmahnbar sind. Gerichtlich geklärt ist das nicht. Ein Wettbewerber bräuchte weder Behörde noch Frist.
Sieben Prüfschritte, die du selbst machst
Zwanzig Minuten, dein eigener Shop. Werkzeuge: Tastatur, Browser, ein Kontrast-Prüfer.
- Kompletter Checkout ohne Maus. Schieb die Maus weg. Vom Produkt bis zur Bestellbestätigung nur mit Tab, Shift und Tab, Enter und Leertaste. Bleibst du hängen oder erreichst einen Button gar nicht: Befund.
- Fokus sichtbar. Beim Tabben musst du jederzeit sehen, wo du bist. Ein
outline: noneim Theme-CSS ist der Klassiker. - Zoom auf 200 Prozent. Strg und Plus, bei macOS Cmd und Plus. Text muss lesbar bleiben, nichts darf sich überlagern oder abgeschnitten sein.
- Kontraste messen. Mit dem WebAIM Contrast Checker oder dem Kontrast-Werkzeug der Chrome-Entwicklertools. 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text ab 18 Punkt oder 14 Punkt fett, 3:1 für Bedienelemente und Icons. Die üblichen Verdächtigen: hellgraue Hilfetexte und der Preis in Hellgrau auf Weiß.
- Formularfelder. Klick in jedes Feld im Checkout. Bleibt die Beschriftung stehen, wenn du tippst? Wenn nicht, arbeitet dein Formular mit Platzhaltertext statt echten Labels.
- Fehlermeldungen. Füll das Formular absichtlich falsch aus. Steht danach als Text da, welches Feld falsch ist und warum? Oder wird nur ein Rahmen rot?
- Automatischer Test. axe DevTools oder Lighthouse über die wichtigsten Seiten laufen lassen. Dauert pro Seite eine halbe Minute.
Zur Grenze von Punkt 7 kursieren zwei Zahlen, die sich zu widersprechen scheinen. Vollständig automatisch prüfbar sind rund 30 Prozent der WCAG-Erfolgskriterien. Deque, die Firma hinter axe, kommt über mehr als 13.000 Seiten auf 57 Prozent. Das ist aber Fehlervolumen, nicht Kriterienabdeckung: Kontrastfehler und fehlende Namen für Bedienelemente machen den Großteil aller realen Befunde aus, und genau die findet die Automatik. Ein Lighthouse-Wert von 100 heißt deshalb nur, dass keine automatisch erkennbaren Fehler übrig sind. Ob ein Alternativtext etwas Sinnvolles sagt, entscheidet ein Mensch.
Der Fehler, der am meisten kostet, und das Werkzeug, das nichts bringt
Der häufigste echte Fehler ist Punkt 5: Platzhaltertext statt Label. Ursache ist ein Designwunsch nach aufgeräumten Formularen, der Entwickler setzt placeholder="E-Mail" und lässt das <label> weg. Folge: Ein Screenreader meldet ein Feld ohne Namen. Und sobald jemand tippt, verschwindet die einzige Beschriftung, auch für Sehende. Wer bei der Adresseingabe unsicher wird, bricht die Bestellung ab. Ab hier ist das kein Rechtsthema mehr, sondern Conversion-Optimierung.
Und jetzt die Gegenanzeige: Kauf kein Overlay-Widget, also keine der Zeilen JavaScript, die dir Konformität versprechen. Die Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für barrierefreie Informationstechnik haben sich im März 2025 gemeinsam festgelegt: Ein nicht barrierefreier Webauftritt werde durch ein Overlay-Tool nicht zwingend barrierefrei, der Einsatz entbinde nicht von barrierefreier Gestaltung, und es könnten weitere Barrieren entstehen. Das Overlay Fact Sheet, unterzeichnet von 1.031 namentlich genannten Fachleuten, sagt es schärfer: Kein Produkt am Markt macht eine Website vollständig konform. Overlays reparieren weder fehlende Alternativtexte noch fehlende Labels und keine Tastaturbedienung. In WebAIMs Befragung von 758 Fachleuten im Januar 2021 hielten 67 Prozent diese Werkzeuge für nicht oder kaum wirksam, unter den Befragten mit eigener Behinderung 72 Prozent. Die FTC hat accessiBe im April 2025 per Consent Order zu 1 Million Dollar verpflichtet, weil die Behauptung, das Widget mache jede Website WCAG-konform, nicht haltbar war.
Selbst machen oder beauftragen
Zähl deine eigenen Templates, nicht deine Seiten.
Bis zu drei eigene Templates auf einem unveränderten Standard-Theme machst du das intern. Die sieben Schritte plus ein paar CSS-Korrekturen decken den Großteil ab, weil die aktuellen Hersteller-Themes die Grundlagen mitbringen.
Ab etwa zehn eigenen Templates oder einem selbst gebauten Checkout gibst du es raus. Dann findest du die Fehler nicht mehr durch Durchklicken, weil sie in Zuständen stecken, die niemand systematisch durchspielt: Fehlerfall im Formular, leerer Warenkorb, Variantenwechsel, abgelaufener Login.
Die Rechnung dahinter: Ein Audit nach EN 301 549 über einen Standardshop samt Maßnahmenliste liegt aus unserer Projekterfahrung bei zwei bis vier Entwicklertagen, beim mittleren DACH-Tagessatz von 1.000 Euro also bei 2.000 bis 4.000 Euro. Die interne Variante ist nicht kostenlos: Einarbeitung in EN 301 549 und WCAG plus saubere Prüfung sind realistisch 40 Stunden, bei 50 Euro internen Stundenkosten ebenfalls 2.000 Euro, und am Ende steht die erste Prüfung eines Anfängers. Unter drei Templates lohnt das trotzdem, weil das Wissen bleibt. Darüber kaufst du Erfahrung, nicht Zeit.
Zweite Gegenanzeige: Bist du befreit, beauftrage keine formale Konformitätsprüfung. Geh die sieben Schritte durch und behebe, was auffällt. Das zahlt sich über Bestellabschlüsse aus, nicht über Compliance.
Ein ernst gemeinter Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Ob dein Shop unter das BFSG fällt, hängt an Beschäftigtenzahl, Umsatz, Bilanzsumme und Sortiment. Die verbindliche Einschätzung holst du beim Anwalt.
Für den technischen Teil sind wir da. Wir bauen Shops in unserer Webentwicklung gegen EN 301 549 und räumen gewachsene Themes auf. Zuerst aber die Größe des Problems: 60 Minuten Fokus-Session, dein Checkout ohne Maus, wir sitzen daneben. Heraus kommt eine priorisierte Liste.
Über den Autor
Gründer & Geschäftsführer der BuI Hinsche GmbH und der Marke Business.Digital
Matthias Hinsche baut seit 2006 E-Commerce-Lösungen. Vom ersten osCommerce-Modul bis zur KI-gestützten Prozessautomatisierung. Shopware Premium Extension Partner, xentral-Partner, und einer der wenigen, die sowohl Core-Entwicklung als auch betriebswirtschaftliche Prozesse wirklich verstehen.
Begriffe aus diesem Beitrag
Kurz erklärt in unserem FAQ, jeweils in ein bis zwei Minuten gelesen.
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