Beantwortet von Matthias Hinsche Stand
Die Frage klingt nach Juristerei und ist in Wahrheit eine Frage von fünf Kontoeinstellungen.
Die Domain
Sie sollte beim Registrar auf dein Unternehmen als Inhaber laufen, mit deiner E-Mail-Adresse als Kontakt. Der Inhaber ist derjenige, der über den Umzug entscheidet. Wer nur „Zugriff” hat, hat ihn nicht.
Prüfen kannst du das über eine Whois-Abfrage oder im Kundenkonto beim Registrar. Steht dort die Agentur, gehört das geändert, unabhängig davon, wie gut die Zusammenarbeit läuft.
Das Hosting
Der Vertrag sollte auf dich laufen. Wenn die Agentur ein Sammelhosting nutzt, auf dem zwanzig Kundenseiten liegen, ist ein Umzug später aufwendig und du hast keinen eigenen Zugriff auf Konfiguration und Logs.
Der Quellcode
Bei einer Standardinstallation von WordPress oder Shopware ist der Kern ohnehin Open Source. Entscheidend ist das, was individuell für dich entwickelt wurde: Theme, Erweiterungen, Anpassungen. Daran solltest du nach vollständiger Bezahlung die uneingeschränkten, übertragbaren Nutzungsrechte haben.
Praktisch wichtiger als die Rechtslage ist der Zugriff: Liegt der Code in einem Repository, auf das du Zugriff hast?
Die Inhalte
Texte und Bilder, die für dich erstellt wurden, gehören dir. Bei zugekauften Bildern lohnt der Blick in die Lizenz: Manche Stockbild-Lizenzen sind an den Käufer gebunden und nicht übertragbar. Das fällt erst beim Agenturwechsel auf.
Wie du das jetzt prüfst
Zehn Minuten reichen: Whois-Abfrage für die Domain, Login beim Hoster mit deinen eigenen Daten, Blick ins Repository, Suche nach dem Passus zu Nutzungsrechten im Vertrag.
Wie wir das grundsätzlich handhaben, steht in Wem gehören Code, Zugänge, Accounts und Daten?.