Beantwortet von Matthias Hinsche Stand
Ohne Regel nutzen Mitarbeitende KI trotzdem, nur eben mit privaten Konten und ohne dass jemand weiß, welche Daten dabei das Haus verlassen. Eine Richtlinie schafft nicht Kontrolle, sondern Klarheit.
Was hineingehört
Welche Werkzeuge erlaubt sind. Konkret mit Namen und Tarif, nicht als Kategorie. Dazu der Hinweis, dass private Konten für dienstliche Inhalte nicht zulässig sind.
Drei Datenlisten. Was ohne Weiteres eingegeben werden darf (allgemeine Fachfragen, eigene Textentwürfe). Was nur anonymisiert darf (Kundenanfragen ohne Namen). Was gar nicht darf (Personaldaten, Gesundheitsdaten, Zugangsdaten, Verträge Dritter, Quellcode mit Geheimhaltungspflicht).
Wer verantwortlich ist. Der Kernsatz: Die Person, die ein Ergebnis verwendet, verantwortet es. KI ist ein Werkzeug, keine Instanz, auf die sich Verantwortung abschieben lässt.
Prüfpflicht bei Fakten. Zahlen, Zitate, Rechtsangaben und Quellen werden vor der Verwendung geprüft.
Kennzeichnung. Wo KI-erzeugte Inhalte nach außen gehen, ist ein Hinweis nötig. Das verlangt inzwischen auch der EU AI Act.
Warum sie kurz sein sollte
Eine zwanzigseitige Richtlinie liest niemand. Zwei Seiten, die im Onboarding durchgegangen werden, wirken. Wichtiger als Vollständigkeit ist, dass die drei Datenlisten im Kopf hängenbleiben.
Der Punkt, der oft fehlt
Ein Weg für Rückfragen. Wenn unklar ist, ob ein Fall unter die Regel fällt, muss jemand ansprechbar sein. Sonst entscheidet jeder für sich, und das war der Ausgangszustand.
Der Zusammenhang zum EU AI Act
Der Act verlangt, dass Personen, die KI einsetzen, über ausreichende Kenntnisse verfügen. Eine dokumentierte Einweisung anhand der Richtlinie ist der einfachste Nachweis dafür. Details in Was bedeutet der EU AI Act für mein Unternehmen?.
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