Beantwortet von Matthias Hinsche Stand
Die Frage lässt sich nicht mit ja oder nein beantworten, sondern mit vier Bedingungen. Erfüllt man sie, ist der Einsatz vertretbar. Erfüllt man sie nicht, arbeitet man ungeschützt.
1. Der richtige Tarif
Die kostenlose Variante ist für den geschäftlichen Einsatz nicht geeignet. Nötig ist ein Geschäftstarif, bei dem eingegebene Inhalte nicht zum Modelltraining verwendet werden und ein Auftragsverarbeitungsvertrag angeboten wird. Das gilt sinngemäß für alle großen Anbieter.
2. Ein AV-Vertrag
Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, brauchst du einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter. Die großen Anbieter stellen ihn bereit, er muss aber aktiv abgeschlossen werden. Details dazu stehen in Was ist ein AV-Vertrag und brauche ich den für KI?.
3. Eine Regel, was hineingehört
Der praktisch wichtigste Punkt. Kundendaten, Bewerbungsunterlagen, Gesundheitsdaten und Geschäftsgeheimnisse gehören nicht ungeprüft in ein Eingabefeld. Das ist keine technische Frage, sondern eine organisatorische.
Am wirksamsten ist eine kurze schriftliche Regel mit drei Listen: was ohne Weiteres darf, was nur anonymisiert darf, was gar nicht darf.
4. Transparenz nach außen
Wo KI in der Kommunikation mit Kunden eingesetzt wird, gehört das in die Datenschutzerklärung. Bei Chatbots gilt zusätzlich: Der Nutzer sollte erkennen, dass er mit einem System spricht.
Die Alternative bei hohen Anforderungen
Wer mit besonders sensiblen Daten arbeitet, kann ein Modell im eigenen Netz betreiben. Das kostet Hardware und Betrieb, hält die Daten aber im Haus. Wann sich das rechnet, steht in Was bedeutet On-Premise im KI-Kontext?.
Wir sind keine Rechtsberatung. Für die Bewertung deines konkreten Falls ist dein Datenschutzbeauftragter zuständig. Bei der technischen und organisatorischen Umsetzung helfen wir: KI-Implementierung. (Stand: August 2026)