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Billie
E-Commerce auf-anfrage 🇪🇺 EU

Billie

B2B-Zahlungsanbieter aus Berlin für Kauf auf Rechnung, Ratenkauf und Trade Account, technisch ein echtes stilles Factoring auf Einzelforderungsbasis. Integration direkt oder über Adyen, Stripe, Klarna, Kustom und Mollie. Konditionen stehen im Konditionenblatt, nicht auf einer Preisseite.

Übersicht zu Billie: Funktionen, Preise und Alternativen. Alle Angaben basieren auf frei verfügbaren Informationen und stellen keine eigene Bewertung oder Test dar. Alle Angaben wurden am 21.10.2026 einzeln gegen die Herstellerseite geprüft.

Was ist Billie?

Billie ist ein Berliner Zahlungsanbieter für den Geschäftskundenhandel. Rechtsträger ist die Billie GmbH, Am Postbahnhof 15 in Berlin, eingetragen beim Handelsregister Berlin Charlottenburg unter HRB 182428 B, Umsatzsteuer-ID DE310295470. Vertretungsberechtigt sind Matthias Knecht, Christian Grobe und Aiga Senftleben. Billie „wurde von einem erfahrenen Team aus Fintech-Expert:innen gegründet”, das zuvor Zencap aufgebaut hatte, später Funding Circle. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die BaFin mit Sitz in Bonn. Das ist die Behörde, nicht Billies Anschrift. Für Großbritannien ist Billie zusätzlich bei der Financial Conduct Authority unter der Nummer 1032725 registriert.

Das Geschäft hat zwei Seiten, und wer nur die Marketingseite liest, sieht eine davon. Gegenüber dem Firmenkunden im Checkout erscheint Billie als Zahlart mit Zahlungsziel. Gegenüber dem Händler ist es ein Forderungsankauf: „Der Forderungsankauf durch Billie erfolgt in Form eines echten, stillen Factorings auf Einzelforderungsbasis.” Echt heißt, Billie trägt das Ausfallrisiko, still heißt, der Schuldner erfährt vom Verkauf nichts, Einzelforderungsbasis heißt, der Händler entscheidet pro Rechnung. Die Datenschutzerklärung formuliert dieselbe Grundlage nüchtern: Billie bietet Unternehmen die Möglichkeit, „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an andere Unternehmen vorzufinanzieren”, und darauf setzen die Zahlarten für Käufer auf.

Drei Produkte stehen im Menü. Kauf auf Rechnung bringt „Flexible Zahlungsziele für Ihre Kunden”, der Ratenkauf erlaubt Käufern, „Zahlungen für größere Einkäufe in Raten zu begleichen”, und der Trade Account bietet „leicht zugängliche Kreditlinien und konsolidierte Rechnungen”. Seit Oktober 2026 kommt eine Firmenkreditkarte dazu, die Billie allerdings nicht selbst herausgibt.

Für wen eignet sich Billie?

Billie nennt drei Einsatzfelder: E-Commerce „Für Händler, die direkt an Firmenkunden verkaufen”, Marktplätze mit „B2B-Zahlungen für Verkäufer und Kunden” und Plattformen als „Digitale Infrastruktur für B2B-Unternehmen”. Dazu drei Verkaufskanäle: der Onlineshop, Telesales für Bestellungen „via Telefon, E-Mail oder Fax” und In-person für Kasse und Außendienst. Die Echtzeitverifizierung soll alle Käufertypen abdecken, „egal, ob Einzelunternehmen oder öffentliche Einrichtung”.

Für Privatkunden ist Billie nicht gedacht. Die AGB sagen das klar: „Billie bietet seine Dienstleistungen ausschließlich solchen Kunden an, die als Unternehmer im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit (§ 14 BGB) handeln.”

Interessanter sind die Grenzen, die niemand vor der Vertragsunterschrift liest, weil sie in den Anforderungen an die Forderungen stehen. Erstens: „Das Rechtsverhältnis, das die Forderung begründet, unterliegt deutschem Recht, ein Gerichtsstand innerhalb Deutschlands für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis wurde wirksam vereinbart.” Das steht neben einer Startseite, die dazu auffordert, das „volle Potenzial des Cross-Border-Handels” zu nutzen, und neben einer Produktseite, die Billie als „europaweit für alle B2B-Käufertypen verfügbar” beschreibt. Zweitens sind ganze Branchen ausgenommen: „Die der Forderung zugrundeliegende Leistung beinhaltet keine Bau-, Architekten- und/oder Ingenieurleistungen, insbesondere nicht solche, die nach VOB/B oder HOAI abgerechnet werden.” Ebenfalls außen vor bleiben Provisionsansprüche, Versicherungsleistungen und Forderungen gegen nahestehende Unternehmen. Wer als Bauzulieferer mit Werkverträgen abrechnet oder im Konzernverbund fakturiert, klärt das besser vor dem ersten Rechnungsupload. Welche Zahlarten sich in einem B2B-Checkout wirklich rechnen, prüfen wir in E-Commerce-Projekten regelmäßig durch.

Billie im Arbeitsalltag

Den Checkout beschreibt Billie in vier Schritten. Der Kunde legt Waren in den Warenkorb, dann gilt: „Der Kunde wählt Billie und die gewünschten Zahlungskonditionen. Anschließend erfolgt die Eingabe der Kundendaten.” Danach laufen „Identifikation, Kreditprüfung und Zahlungsautorisierung in Echtzeit. Nach erfolgreichem Kauf übernimmt Billie das volle Kredit- und Ausfallrisiko.” Zum Schluss erhält der Käufer die Zahlungsinformationen direkt von Billie, nicht vom Händler. Für die Klarna-Integration nennt Billie Einkaufslimits bis zu 1 Million Euro und ein Zahlungsziel von 30 Tagen.

Auf der Händlerseite ist der Ablauf vertraglich eng geführt. Voraussetzung ist „die elektronische Übermittlung von Rechnungen des Kunden an Billie über die Plattform oder eine von Billie bereitgestellte elektronische Schnittstelle”, der Händler bietet die Forderung zum Kauf an, und Billie zahlt aus: „Billie überweist den Auszahlungsbetrag spätestens zwei Werktage nach Abschluss des Factoring-Vertrags auf das Kundenkonto.” Von Haus aus ist das nicht der vollständige Rechnungsbetrag, denn „Billie ist berechtigt, einen Sicherheitseinbehalt festzulegen”, bemessen als Prozentsatz vom Bruttorechnungsbetrag oder als Eurobetrag. Zahlt der Schuldner vollständig, wird der Einbehalt „an das Kundenkonto ausgekehrt”.

Bleibt die Zahlung aus, greift ein festes Raster. Das kaufmännische Mahnverfahren „hat üblicherweise eine Länge von 42 Tagen ab Fälligkeitsdatum der Forderung”, mit bis zu zwei Zahlungserinnerungen und zwei Mahnbriefen, in der Regel per Post. Der Delkrederefall, also der Zeitpunkt, ab dem Billie den Ausfall endgültig trägt, tritt ein, wenn der Schuldner „nicht innerhalb von 120 Tagen nach Fälligkeit der Forderung zahlt” oder zahlungsunfähig ist. Dass der Forderungsverkauf still bleibt, hat eine Bedingung: Prüft Billie die Forderung beim Schuldner nach, geschieht das „stets ohne Offenlegung der Forderungsabtretung durch einen von Billie benannten Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater als Treuhänder”. Verletzt der Händler seine Mitwirkungspflichten, endet die Stille: Kommt der Kunde „seinen Verpflichtungen gegenüber Billie gem. Ziffern 1.11 und 1.12 nicht nach”, ist Billie berechtigt, „die Forderungsabtretung gegenüber dem Schuldner offenzulegen”.

Veröffentlichte Referenzen gibt es zwei, beide als Anbieterangabe und nicht unabhängig geprüft. Beim Werkzeughändler Contorion, der sich laut Fallstudie 2018 an Billie wandte, beziffert der Anbieter die Akzeptanzrate mit 90 Prozent. Die zweite Fallstudie betrifft den Tech-Marktplatz Future-X, den „der IT-Anbieter TAROX AG vor ein paar Jahren” übernommen hat und den Billie als „einen der führenden Online Händler für IT-Bedarf in Deutschland und Österreich” beschreibt. Eine Ergebniszahl steht auf der frei zugänglichen Seite nicht, die Fallstudie gibt es nur als PDF gegen Firmenname und E-Mail-Adresse. Für die Klarna-Integration wirbt der Anbieter mit einem um 18 Prozent höheren Warenkorbwert, 14 Prozent mehr Checkout-Conversion und 18 Prozent mehr Wiederkäufen, auf der Startseite zusätzlich mit bis zu 25 Prozent niedrigeren Kosten der Zahlungsabwicklung. Alle diese Zahlen stammen vom Anbieter, eine Bezugsgröße nennt er nicht.

Preise und Pläne

Billie veröffentlicht keine Händlerkonditionen. Im Hauptmenü der Website steht kein Preispunkt, sondern „Produkte Lösungen Integration Ressourcen Login Demo anfragen”, und der Weg führt über ein Formular: „Erhalten Sie Ihre persönliche unverbindliche Demo, erfahren Sie, wie Billie Ihr Unternehmen beim Wachstum unterstützt und welcher Integrationsweg am besten zu Ihnen passt.” Die Adressen billie.io/pricing, /preise, /plans und /prices liefern keine Seite.

Was der Anbieter stattdessen offenlegt, ist die Struktur der Gebühren, und die hat vier Posten. Erstens: „Billie erhebt eine bonitäts- und laufzeitabhängige Factoring-Gebühr, die sich in zwei Bestandteile gliedert”, nämlich eine Grundgebühr auf jede angekaufte Forderung und eine Premiumgebühr, die „zusätzlich für die Übernahme des Debitorenmanagements (Mahn- und Inkassoverfahren sowie Debitorenbuchhaltung)” anfällt. Für beide gilt derselbe Satz: „Sie entspricht dem im Factoring-Vertrag oder Konditionenblatt genannten Eurobetrag oder Prozentsatz vom Bruttorechnungsbetrag.” Zweitens der Überziehungszins, denn „Billie ist berechtigt, für Forderungen, die mehr als 14 Tage im Verzug sind, einen Überziehungszins festzusetzen”, abgerechnet „taggenau ab dem 15. Tag des Schuldnerverzugs”. Drittens die Inkasso-Gebühren bei Billie-Light, die „in ihrer individuellen Ansicht auf der Plattform angezeigt” werden. Viertens eine Lastschriftpauschale: Scheitert ein Einzug oder wird er unberechtigt zurückgerufen, „erhebt Billie eine Gebühr in Höhe der von der Bank veranschlagten Transaktionskosten”. Gebühren und Überziehungszins verstehen sich „jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer”.

Für die angekündigten Billie-Karten nennt der Anbieter dagegen konkrete Konditionen. Sie kommen „Ohne Vertragslaufzeit, Zinsen oder Mindestumsatz”, und die Karten-FAQ sagt: „Es fallen keine Monatsgebühren oder Zinsen an. Ihre Karten werden immer zum Zahlungsziel per Lastschrift vollständig beglichen. Bei Fremdwährungstransaktionen fällt eine Gebühr von 1% an.” Das Zahlungsziel setzt sich zusammen aus „30 Tage Abrechnung, 15 Tage zusätzliches Zahlungsziel”. Bestellbar sind die Karten noch nicht, der Zugang läuft über eine Warteliste. Stand: Oktober 2026.

Stärken und Schwächen

Stärken:

  • Rechtsträger in Berlin unter Aufsicht der BaFin, deutsches Recht und Gerichtsstand Berlin
  • Für Großbritannien zusätzlich bei der Financial Conduct Authority registriert, Nummer 1032725
  • Billie nennt „100 % sicher mit vollständigem Kredit- und Betrugsrisikoschutz” und auf der E-Commerce-Seite „100 % Ausfallschutz”
  • Auszahlung spätestens zwei Werktage nach Vertragsabschluss, unabhängig vom Zahlungsziel des Käufers
  • Bonitätsanfragen sind nach Anbieterangabe scoreneutral und beeinflussen den SCHUFA-Score des Angefragten nicht
  • Die AGB sind von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar
  • Fünf Wege über bestehende Zahlungsdienstleister, dazu REST API, SDK und Shop-Plugins

Schwächen:

  • Keine öffentlichen Händlerkonditionen, die Höhe steht im Factoring-Vertrag oder Konditionenblatt
  • Für das Debitorenmanagement fällt zusätzlich eine Premiumgebühr an
  • Sicherheitseinbehalt möglich, bemessen am Bruttorechnungsbetrag
  • Überziehungszins ab dem 15. Tag Schuldnerverzug, taggenau abgerechnet
  • Angekaufte Forderungen müssen deutschem Recht und einem deutschen Gerichtsstand unterliegen
  • Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen nach VOB/B oder HOAI sind ausgeschlossen, ebenso Provisionen und Versicherungsleistungen
  • Bei Billie-Light zahlt Billie erst nach Zahlung des Schuldners aus, und „Ein nachträglicher Wechsel von Billie-Light zu Billie-Classic und Billie-Premium ist nicht möglich”
  • Der Kunde muss jederzeit eine Außenprüfung in seinen Geschäftsräumen zulassen
  • Die geltende AGB-Fassung stammt vom 01.02.2021 und behandelt nur Factoring und Inkasso, nicht Ratenkauf, Trade Account oder Karten
  • Beim digitalen Rechnungskauf laufen automatisierte Entscheidungen und Profiling
  • Trotz deutschem Sitz schließt die Datenschutzerklärung Übermittlungen in Drittländer, „insb. USA”, nicht aus, abgesichert über Standardvertragsklauseln und das EU-U.S. Data Privacy Framework
  • „Eine durchgängige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit können von Billie demnach nicht garantiert werden.”

Dazu ein Befund, der sich nur im Vergleich mehrerer Seiten zeigt: Billie nennt seine Reichweite dreimal unterschiedlich. Die Startseite spricht von „Mehr als 1,3 Millionen Kunden” und davon, dass Billie „weltweit bereits mit mehr als 10.000 Händlern erfolgreich zusammen” arbeitet, dazu von einem Transaktionsvolumen von „mehr als 3,6 Milliarden Euro”. Die Kartenseite schreibt „Über 1,2 Mio. Firmenkunden zahlen bei 8.500+ Händlern mit Billie.” Und die Klarna-Seite führt „mehr als 1 Million Geschäftskunden und 7.000 aktiven Händlern weltweit”. Drei Stände derselben Kennzahlen auf derselben Domain, keiner davon mit Datum. Wer eine dieser Zahlen in eine Entscheidungsvorlage schreibt, sollte sagen, von welcher Seite sie stammt.

Alternativen zu Billie

Aus derselben Kategorie des Verzeichnisses passen Mondu, Ratepay und Riverty als Vergleichspunkte, für das Zusammenspiel von Zahlart und Risikoprüfung außerdem CrefoPay. Was die vier im Einzelnen leisten und kosten, steht in ihren eigenen Einträgen.

Billie im Vergleich

Diese Einordnung rechnet sich aus dem Verzeichnis selbst: Billie steht in der Kategorie mit 558 weiteren Werkzeugen.

Anbieter mit Sitz in Deutschland: 217 von 558 in dieser Kategorie. Aus der EU insgesamt 312.

Billie nennt keine Beträge. Damit steht das Werkzeug in dieser Kategorie nicht allein: 271 von 558 Anbietern geben ihre Preise erst im Gespräch heraus.

Einen kostenlosen Einstieg bietet Billie nicht. In der Kategorie haben 125 von 558 Werkzeugen einen Gratis- oder Freemium-Plan.

Überblick

Für B2B-Shops im deutschsprachigen Raum halten wir Billie für eine der ernsthaftesten Optionen, wenn Kauf auf Rechnung Umsatz bringt und das Ausfallrisiko nicht in der eigenen Bilanz stehen soll. Die regulatorische Basis ist sauber, der Sitz liegt in Berlin, und die Integration über einen bereits eingesetzten Zahlungsdienstleister spart im Projekt mehr Zeit als jede API-Dokumentation.

Drei Dinge würden wir vor einer Entscheidung schriftlich klären. Erstens die Gebühren: Grundgebühr, Premiumgebühr, Sicherheitseinbehalt und Überziehungszins sind vier Hebel, von denen in Gesprächen meist nur der erste genannt wird. Zweitens die Eignung der eigenen Forderungen. Die Anforderungen in den AGB sind kein Kleingedrucktes, sondern entscheiden darüber, ob ein Teil des Geschäfts überhaupt ankaufbar ist. Bei Werk- und Bauleistungen oder bei Rechnungen an verbundene Gesellschaften lautet die Antwort nach dem Vertragstext nein. Drittens den Zeitpunkt, an dem die Stille endet: Die Offenlegung gegenüber dem Schuldner ist vertraglich vorgesehen, und wer langjährige Kundenbeziehungen pflegt, will wissen, wann sie eintritt.

Beim Debitorenprozess lohnt der Blick auf das eigene System, bevor man die Premiumgebühr zahlt. Wer Mahnwesen und Offene-Posten-Verwaltung schon sauber in seiner ERP & Warenwirtschaft abbildet, kauft mit Billie-Premium Leistungen ein, die intern schon laufen. Umgekehrt ist genau diese Stufe sinnvoll, wenn das Mahnwesen heute an einer Person und einer Tabelle hängt.

Die angekündigten Karten sind für uns vorerst kein Entscheidungskriterium. Herausgeber ist die finnische Pliant Oy, der Zugang läuft über eine Warteliste, und die Konditionen stehen bisher nur in einer FAQ. Als Ergänzung für Firmenausgaben klingt das Modell attraktiv, beurteilen lässt es sich erst, wenn es im Markt ist. Ob der Aufwand einer Umstellung lohnt, klären wir in solchen Fällen gern in einer neutralen Beratung & Betreuung vor der Integration.

Überblick

Preismodell
auf-anfrage
Keine öffentlichen Händlerkonditionen. Laut AGB erhebt Billie eine bonitäts- und laufzeitabhängige Factoring-Gebühr aus Grundgebühr und zusätzlicher Premiumgebühr, deren Höhe im Factoring-Vertrag oder Konditionenblatt steht, zzgl. Umsatzsteuer. Die angekündigten Billie-Karten kommen ohne Monatsgebühr und ohne Zinsen, bei Fremdwährung fällt 1 % an. Stand: Oktober 2026.
Herkunft
🇪🇺 Deutschland EU
Anbieter mit Sitz in der EU — die DSGVO gilt unmittelbar.
Features
  • ✓ Kauf auf Rechnung: der Händler wird im Voraus bezahlt, der Firmenkunde wählt seine Zahlungsfrist
  • ✓ Ratenkauf, damit Firmenkunden größere Einkäufe in Raten begleichen
  • ✓ Trade Account mit Kreditlinien und konsolidierten Rechnungen
  • ✓ Forderungsankauf als echtes, stilles Factoring auf Einzelforderungsbasis
  • ✓ Drei Verfahren laut AGB: Billie-Premium inklusive Debitorenbuchhaltung, Billie-Classic mit Rückkaufoption, Billie-Light als reines außergerichtliches Inkasso
  • ✓ Auszahlung an den Händler spätestens zwei Werktage nach Abschluss des Factoring-Vertrags
  • ✓ Identifikation, Kreditprüfung und Zahlungsautorisierung in Echtzeit
  • ✓ Mahn- und Inkassoservice nach dem Kauf
  • ✓ Direkte Integration über REST API, SDK oder Shop-Plugins
  • ✓ Aktivierung über die Partner Adyen, Stripe, Klarna, Kustom und Mollie
  • ✓ Über Klarna Einkaufslimits bis zu 1 Million Euro und ein Zahlungsziel von 30 Tagen, auch für Neukunden
  • ✓ Omnichannel: Onlineshop, Telesales per Telefon, E-Mail oder Fax sowie Kasse und Außendienst
  • ✓ Echtzeitverifizierung aller Käufertypen von der öffentlichen Institution bis zum Einzelunternehmen
  • ✓ Firmenkreditkarte mit bis zu 45 Tagen Zahlungsziel, physisch, virtuell oder als Einmalkarte
  • ✓ Kartenanbindung an DATEV, Lexware und weitere Tools mit automatischer Belegzuordnung
  • ✓ Getrennte Oberflächen: Händler-Dashboard, Online-Plattform für Factoring-Kunden und Käuferportal

Vorteile

  • + Rechtsträger in Berlin unter Aufsicht der BaFin, deutsches Recht und Gerichtsstand Berlin
  • + Für Großbritannien zusätzlich bei der Financial Conduct Authority registriert, Nummer 1032725
  • + Billie nennt vollständigen Kredit- und Betrugsrisikoschutz und 100 % Ausfallschutz
  • + Auszahlung spätestens zwei Werktage nach Vertragsabschluss, unabhängig vom Zahlungsziel des Käufers
  • + Bonitätsanfragen sind nach Anbieterangabe scoreneutral
  • + Die AGB sind von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar
  • + Fünf Integrationswege über bestehende Zahlungsdienstleister, dazu REST API, SDK und Shop-Plugins

Nachteile

  • - Keine öffentlichen Händlerkonditionen, die Gebührenhöhe steht im individuellen Factoring-Vertrag oder Konditionenblatt
  • - Für das Debitorenmanagement fällt zusätzlich eine Premiumgebühr an
  • - Billie darf einen Sicherheitseinbehalt festlegen, dann fließt zunächst nicht der volle Rechnungsbetrag
  • - Überziehungszins ab dem 15. Tag Schuldnerverzug, taggenau abgerechnet
  • - Angekaufte Forderungen müssen deutschem Recht und einem deutschen Gerichtsstand unterliegen
  • - Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen nach VOB/B oder HOAI sind vom Ankauf ausgeschlossen
  • - Nur für Unternehmer nach § 14 BGB, kein Privatkundengeschäft
  • - Bei Billie-Light zahlt Billie erst nach Zahlung des Schuldners aus, und ein Wechsel zu Classic oder Premium ist danach nicht mehr möglich
  • - Der Kunde muss jederzeit eine Außenprüfung in seinen Geschäftsräumen zulassen
  • - Drei verschiedene Kunden- und Händlerzahlen auf drei Seiten derselben Website
  • - Die geltende AGB-Fassung stammt vom 01.02.2021 und behandelt nur Factoring und Inkasso
  • - Die Billie-Karten gibt die finnische Pliant Oy heraus, der Zugang läuft über eine Warteliste
  • - Beim digitalen Rechnungskauf laufen automatisierte Entscheidungen und Profiling
  • - Die Datenschutzerklärung schließt Übermittlungen in Drittländer, insbesondere die USA, nicht aus
  • - Billie garantiert keine durchgängige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit

Tags

b2b-payment rechnungskauf ratenkauf factoring bnpl

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